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Fritz- Baumgarten- Schule
Grundschule der Stadt Leipzig
Riebeckstraße 50
04317 Leipzig

Tel.: 0341 2308980
fb-grundschule@t-online.de

 

Sprechzeiten Sekretariat
für Eltern
Mo-Do:
7:30-8:30/11:00-12:00
Fr: 11:00-12:00
für Kinder
Mo-Fr: 9:30-9:50/11:35-12:05

 

Schulsozialarbeiterin
Ronja Sacher
Mo-Fr: 8:00-15:00
Tel.: 0151 67400629
ronja.sacher@villa-leipzig.de

 

Beratungslehrerin          
Frau Kirchner
kirchner@fribags.de


Hortzeiten/ Kontakt
Hortleiterin: Frau Feldt
Mo-Fr: 6:00-17:00
Tel.: 0341 23089815
hort-baumgarten-gs@horte-leipzig.de

E-Mail Kontaktformular
Fritz- Baumgarten- Schule

Krankmeldung bitte nur telefonisch!

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Satzung

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Förderverein der Fritz-Baumgarten-Schule — Grundschule" e.V. Der Sitz des Vereins ist in Leipzig.

Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen.

 

§ 2 Zweck

Der Förderverein der Fritz-Baumgarten-Schule — Grundschule verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.

Der Zweck des Vereins besteht darin, die Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen der Fritz-Baumgarten-Schule –  Grundschule zu unterstützen. Insbesondere stellt der Verein Mittel bereit zur Förderung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten der Grundschulkinder. Der Satzungszweck wird verwirklicht, indem der Verein dafür Mittel beschafft und an die Grundschule weiterleitet.

Der Förderverein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Fördervereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Fördervereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Mitgliedschaft

1. Ordentliche Mitglieder ab 18 Jahre,

2. Mitglieder des Vereins können Lehrer, Erzieher und Eltern der Schüler der Fritz-Baumgarten-Schule — Grundschule werden.

3. Mitglied des Vereins kann werden, der sich für den Zweck des Fördervereins der Fritz-Baumgarten-Schule — Grundschule im besonderen Maße einsetzt.

4. Der Antrag auf Aufnahme des Fördervereins hat schriftlich zu erfolgen.

5. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

6. Die Mitgliederversammlung kann über die Erhebung eines Mitgliederbeitrages entscheiden. Art, Höhe und Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung fest.

 

§ 4. Die Mitgliedschaft endet

a) Durch Austritt, der schriftlich vor dem Schluss eines Schuljahres und spätestens sechs Wochen zuvor zu erklären ist;

b) durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 6 Monate mit der Entrichtung eines Beitrages in Verzug ist und trotz Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt, oder

c) Durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten, der durch den Vorstand zu beschließen ist.

d) Durch Beendigung der Grundschulzeit oder durch Schulwechsel.

Mit dem Ausscheiden aus dem Förderverein erlöschen alle Rechte und Pflichten.


 

§ 5 Organe des Fördervereins

Die Organe des Fördervereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

 

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand schriftlich einberufen.

2. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr, vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

3. Die Tagesordnung soll enthalten

a) Bericht des Vorstandes

b) Entlastung des Vorstandes

c) Neuwahl des Vorstandes

d) Kassenbericht

4. Der Vorsitzende oder Vertreter leitet die Versammlung ein, der zu bestimmende Schriftführer hat die gefassten Beschlüsse wörtlich in eine Niederschrift aufzunehmen. Das Protokoll wird vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer unterschrieben.

5. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfasst. Enthaltungen zählen als nicht abgegebene Stimmen.

6. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit beschlossen werden. Über die Auflösung des Fördervereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen.

7. Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn es die Interessen der Mitgliedergemeinschaft erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 20 %. Außerordentlichen Versammlungen stehen die gleichen Bedürfnisse zu wie den ordentlichen.

 

§ 7 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und höchstens zwei Beisitzern.

2. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.

3. Nach außen wird der Förderverein gemeinschaftlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes verstreten.

4. Die Wahl des Vorstandes erfolgt für vier Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorsitzenden im Amt.

5. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.

 

§ 8 Auflösebestimmungen

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Förderung der Bildung zu.

 

Leipzig, 31.08.2020