Kooperationsvertrag
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zwischen:
Fritz-Baumgarten-Schule – Grundschule der Stadt Leipzig
vertreten durch:
Schulleiter, Herr Schütze; stellv. Schulleiterin, Frau Wege
Riebeckstraße 50 – 04317 Leipzig
und dem Hort der Fritz-Baumgarten-Schule – Grundschule der Stadt Leipzig
vertreten durch:
Hortleiterin, Frau Stockmann
Riebeckstraße 50 – 04317 Leipzig
wird nachstehender Kooperationsvertrag geschlossen:
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die gemeinsame Realisierung und Weiterentwicklung der Ganztagsangebote an der Schule entsprechend der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Ausbau von Ganztagsangeboten nach der Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO).
Grundsätze der Zusammenarbeit
1) Die Vertragspartner verpflichten sich, in der Realisierung des Ganztagsangebotes eng, vertrauensvoll, in gegenseitiger Achtung ihrer Eigenständigkeit und ihres fachlichen Selbstverständnisses zusammenzuarbeiten.
2) Lehrer, Erzieher und externe Partner sind in der Durchführung von GTA-Angeboten gleichberechtigte Partner, tragen gemeinsam die Verantwortung und handeln für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich. Die GTA werden an vier Tagen in der Woche angeboten.
3) Entscheidungen und Vorhaben, welche die Zuständigkeit des Schulträgers unmittelbar berühren, werden mit diesem abgestimmt.
4) Die Vertragspartner verpflichten sich im Rahmen der Angebotsdurchführung zur Einhaltung der rechtlichen Datenschutzbestimmungen.
5) Absprachen von Schule und Hort zu den Angeboten werden regelmäßig durchgeführt.
6) Eine pädagogische Konzeption liegt vor.
7) Ziel der Zusammenarbeit ist die Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten für die Schülerinnen und Schüler der Fritz-Baumgarten-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, an 4 Tagen in der Woche.
8) Die Angebote sollen für alle Schülerinnen und Schüler leistungsdifferenziert gestaltet sein und zur Teilnahme anregen, in dem sie an Bedürfnissen und Interessen der Kinder anknüpfen.
9) Für die Schülerinnen und Schüler wird ein gemeinsames Mittagessen angeboten unter Aufsicht von Lehrern oder Erziehern. Lehrer übernehmen die Aufsichten in der 2. großen Pause, bzw. 13:15 Uhr nach dem Sportunterricht.
10) Die Erzieherinnen und Erzieher sichern die Möglichkeit zur Erledigung der Hausaufgaben.
11) Die Kollegen des Hortes bieten leistungsdifferenzierte Angebote zur individuellen Förderung von Entwicklungsbesonderheiten und zur Stärkung von übergreifenden Kompetenzen an.
- Neigungsfördern Schach
- Neigungsfördern Yoga
- Neigungsfördern Entspannung
- Neigungsfördern Geschickte Hände
- Neigungsfördern Forschen und Experimentieren
- Neigungsfördern Tischfußball
- Neigungsfördern Fädelspaß
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Der Vertrag tritt am 01. August 2021 in Kraft und endet am 31. Juli 2022.